1. Unsere Gäste dürfen tagsüber Besucher empfangen. Diese sind an der Rezeption anzumelden und müssen sämtliche von der Hausordnung vorgesehenen Regeln beachten. Zudem sind Besucher gefordert, die für Ihren Besuch fällige Tagesgebühr zu entrichten und den Campingplatz bis 22.00 Uhr am Ankunftstag zu verlassen.
2. Der Aufenthaltstag beginnt um 15.00 Uhr und endet um 10.00 Uhr am darauffolgenden Tag. Spätestens zu diesem Zeitpunkt soll der Stellplatz/das Mobilheim frei und sauber sein. Abreisen vor 07.00 Uhr ist nicht gestattet.
3. Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise wird der vereinbarte Preis für die gesamte Reservierungszeit voll berechnet. Gäste, die ohne Buchung anreisen, werden hingegen gefordert, nur jene Urlaubstage zu bezahlen, die sie bei uns tatsächlich verbracht haben.
4. Die Stellplätze sind nummeriert und werden unseren Gästen von der Geschäftsleitung zugeteilt. Unsere Gäste erklären sich damit einverstanden und haben diese Zuweisung einzuhalten. Die gesamte Ausrüstung, einschließlich der Fahrzeuge, muss ordentlich innerhalb des Stellplatzes platziert werden.
5. Hunde dürfen auf den Stellplätzen vom Campingplatz unter der Bedingung, dass sie die anderen Gäste des Campingplatzes nicht stören. Hunde müssen immer an der Leine geführt werden. Verunreinigungen durch Tiere sind auf dem Campingplatz nicht gestattet. Weiters haften Hundebesitzer für allfällige Schäden an Personen und Gegenständen, die durch ihre Tiere verursacht werden. Es ist nicht erlaubt, Hunde innerhalb und außerhalb der Unterkunft unbeaufsichtigt zu lassen.
6. Von 23.00 Uhr bis 07.00 Uhr ist Nachtruhe. Laute Musik und laute Unterhaltungen sowie alle Ruhestörungen sind in dieser Zeit zu unterlassen. Es wird im Interesse alle Platzgäste darum gebeten, auch sonst jeglichen ruhestörenden Lärm - inklusive Zelte auf- bzw. abbauen – zu vermeiden. In der Zeit von 23.00 Uhr bis 07.00 Uhr bleibt die Schranke bei der Ein- und Ausfahrt geschlossen, also dürfen keinerlei Fahrzeuge den Campingplatz befahren.
7. Es ist strengstens verboten: die Vegetation und/oder die Ausrüstungen vom Campingplatz zu schädigen; die Stellplätze mit Gräben und Einfriedungen zu umgrenzen; Öle, Brennstoffe, siedende, gesalzene oder Abfallflüssigkeiten auf den Boden zu gießen. Auch das ziehen von Gräben, sowie das auf den Stellplätzen ist verboten. Die Wäsche und das Geschirr dürfen ausschließlich in den dafür mit Wasch- bzw. Spülbecken ausgestatteten Räumen gewaschen bzw. gespült werden. Laut den Hygiene- und Sanitärbestimmungen müssen Sie unter den Ablauf am Fahrzeugboden von Ihrem Wohnwagen einen Abwassereimer stellen. Die Wohnmobil-Toiletten sowie die anderen flüssigen Abfälle müssen ausschließlich an den dafür vorgesehenen Entsorgungsstellen entleert bzw. entsorgt werden. Sie auch legen großen Wert auf Sauberkeit und Ordnung. Bei der Benutzung der Sanitäranlage wird von einem stets schonend und rücksichtsvollen Verhalten von allen Gästen ausgegangen.
8. Holzkohlegrills sind erlaubt, sofern der Rauch die Nachbarn nicht stört und der Rasen bzw. der Boden nicht beschädigt wird.
9. Im Schwimmbad sind Hunde nicht erlaubt. Ballspiele und Luftmatratzen sind auch nicht erlaubt. Das Springen vom Beckenrand ist verboten!
10. Jeder Gast muss selbst auf seine persönlichen Gegenstände achten. Die Geschäftsleitung garantiert zwar eine kontinuierliche Überwachung des Campingplatzes, haftet aber nicht für eventuellen Diebstahl oder Verlust. Achten Sie selbst immer gut auf Ihr Eigentum und treffen Sie die notwendigen Vorsichtsmaßregeln. Geld und Wertsachen sollten nicht unbewacht in den Wohnwagen, Zelten und Unterkünften herumliegen.
11. Allfällige Unterbrechungen der Strom- oder der Wasserversorgung, welche von Ausfällen verursacht werden bzw. auf Gründen höherer Gewalt zurückzuführen sind, verpflichten den Campingplatz nicht zur Gewährung einer Preiserstattung.
12. Ebenso haftet der Campingplatz nicht für allfällige durch Unwetter (Wind, Hagel, herabfallende Äste) entstandene Schäden.
13. Die Benutzung von Sport- und Freizeitgeräten, Schwimmbad, Spielplatz, Fußball- und Volleyballfeld, usw. erfolgt auf eigene Gefahr. Minderjährige dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson die Sanitäreinrichtungen, bzw. die Campingplatzgeräte benutzen. Die Geschäftsleitung lehnt jegliche Haftung für allfällige Unfälle ab.
14. Kinder sollen während den Animationsaktivitäten stets von ihren Eltern begleitet werden. Die Geschäftsleitung haftet nicht für allfällige Unfälle, welche unbeaufsichtigten Kindern passieren können. Animateure bieten keine Kinderbetreuung an.