Campingplatzordnung

  • Die vorliegende Hausordnung enthält die allgemeinen Verhaltensregeln, die innerhalb der Anlagen der Gruppe Club del Sole einzuhalten sind. Sie ist auf der Webseite www.clubdelsole.com einsehbar

  • Das Betreten der Anlage bedingt die stillschweigende Annahme der Hausordnung in ihrer Gesamtheit

  • Das gesamte Personal der Anlage ist dazu befugt, zu überprüfen,dass die Hausordnung eingehalten wird, und meldet der Direktion jegliche Übertretung. 

  • Die Direktion behält sich das Recht vor, die vorliegende Hausordnung jederzeit für die bessere Funktionsweise der Anlage und für die Nutzung der Serviceleistungen zu ergänzen. 

 

  1. ZUTRITT 

  1. Bei der Ankunft sind die Gäste dazu angehalten, den Mitarbeitern an der Rezeption alle erforderlichen lnformationen für den Check-in zu übermitteln. 

  1. Nach Abschluss des Check-in wird dem Gast und seinen Begleitpersonen ein - nicht an Dritte übertragbarer - Arm­band-Pass zur persönlichen ldentifizierung übergeben.Der Identifikations-pass muss während der gesamten Dauer des Aufenthalts stets mitgeführt werden und den Mitarbeitern der Anlage auf einfache Aufforderung gezeigt werden. Personen innerhalb der Anlage ohne Pass werden der Anlage verwiesen und nach Ermessen der Direktion im Sinne von Art. 614 des Strafgesetzbuches wegen Hausfriedensbruch angezeigt

  1. Die Eltern, Erziehungsberechtigten oder vor dem Gesetz verantwortlichen Personen übernehmen die volle Verantwor­tung für abgegebene Erklärungen hinsichtlich der Identität von minderjährigen Begleitpersonen

  1. Sofern der Service verfügbar ist, weist die Rezeption einen Parkplatz zu, und es wird ein Auto-Pass ausgehändigt,der die Zufahrt zu den in der vorliegenden Hausordnung festgelegten Modalitäten erlaubt

  1. Sofern der Parkservice verfügbar ist, muss das eigene Fahrzeug stets innerhalb der Grenzen des eigenen Stellplatzes und, im Falle von Bungalows, auf dem zugewiesenen Parkplatz abgestellt werden

  1. Die Direktion behält sich vor, ganz nach eigenem Ermessen unerwünschte oder überzählige Personen abzuweisen

  1. Die Unterkünfte stehen den Gästen von 17:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung, während die Stellplätze ab 12:00 Uhr des Anreisetages verfügbar sind

  1. Die Stellplätze und Bungalows werden von der Direktion der Anlage zugewiesen

  1. Die Direktion behält sich die Möglichkeit vor, Tagesgästen den Zutritt zu gestatten. Die Besucher haben nach Vorlage eines Ausweisdokuments und Zahlung des Eintrittspreises (falls vorgesehen) Zutritt. Der Besuch ist kostenlos, wenn er kurz (max. 1 Stunde) ist und den organisatorischen Anforderungen der Anlage entspricht. Besuche von minderjährigen Personen ohne Begleitung eines Erwachsenen sind jedenfalls immer untersagt. Tagesgäste haben zwischen 8:00 Uhr und 23:30 Uhr Zutritt

 

  1. ABREISE

 

  1. Die Bungalows und Stellplätze müssen bis spätestens um 10:00 Uhr des Abreisetages geräumt werden. Die Schlüssel und Passe sind an der Rezeption abzugeben

  1. Die Gäste sind dazu angehalten, eventuelle ausständige Beträge ausschließlich bei den Mitarbeitern der Rezeption zu begleichen. Jegliche andere Zahlungsweise gilt nicht als akzeptabel. 

 


  1. SERVICELEISTUNGEN UND GEMEINSCHAFTSBEREICHE 


  1. Die Nutzung aller gemeinsamen Bereiche und Einrichtungen wie z.B. Schwimmbad, Spielplatz, usw. muss mit Rücksichtnahme auf alle anderen Gäste erfolgen

  1. Die Gäste haften für Schaden und/oder eventuelle Folgen aufgrund einer unsachgemäßen Nutzung aller gemeinsamen Bereiche und Einrichtungen

  1. Die Gäste sind dazu angehalten, die Schlüssel der Bungalows an der Rezeption abzugeben, wenn sie sich von der Anlage entfernen

  1. Für die Nutzung der verschiedenen Bereiche und Einrichtungen gelten bestimmte Regeln, die auf Hinweisschildern bei der Rezeption oder in der Nähe der jeweiligen Orte angeführt sind

  1. Falls nicht anders vereinbart, unterliegt der Strandservice stets der Zahlung der jeweils geltenden Tarife unter Einhaltung der vor Ort geltenden Vorschriften

  1. Bei der Benutzung des Schwimmbads und seiner Einrichtungen sind die Anweisungen des Aufsichtspersonals zu befolgen

  1. Die Serviceleistungen und die Bereiche für Wohnwagen/Wohnmobile/Zelte müssen gemäß den Modalitäten der Direktion und entsprechender Hinweise in den jeweiligen Bereichen genutzt werden

  1. Der Gast ist dazu angehalten, seine Ausrüstung innerhalb der abgegrenzten Bereiche und nach den Anweisungen der Mitarbeiter der Anlage aufzustellen; die Ausrüstung des Gastes darf niemals Gemeinschaftsbereiche oder Bereiche anderer Gäste in Anspruch nehmen

  1. Jeder Wechsel des Stellplatzes oder Bungalows muss von der Direktion oder dem zuständigen Personal genehmigt werden

  1. Die Direktion und das zuständige Personal sind berechtigt, die Unterkunft jederzeit zu betreten, auch in Abwesenheit des Gastes

 


  1. VERKEHR UND LÄRM

     

  1. Um die Ruhe und größtmögliche Sicherheit aller Gäste zu garantieren, ist die Verwendung von Autos und Motorrädern innerhalb der Anlage nur, wenn wirklich nötig und bei einer maximalen Geschwindigkeit von 10 km/h gestattet. 

  1. Mit Ausnahme besonderer Anforderungen, die der Direktion vorab mitzuteilen sind, oder im Notfall ist jeglicher Fahrzeugverkehr zwischen 24:00 Uhr und 7:00 Uhr absolut verboten

  2. Alle Autos und Motorräder innerhalb der Anlagen müssen mit einem speziellen, von der Direktion ausgestellten Ausweis versehen werden. Fahrzeuge ohne solchen Ausweis bzw. mit einem schlecht erkennbaren Ausweis werden ohne Vorankündigung auf Kosten und Verantwortung des Besitzers entfernt. 

  1. Die Verwendung von Fahrrädern, Skateboards, Rollern oder anderen Fahrzeugen ohne Motor ist gestattet, es sei denn die Direktion hat dies durch entsprechende Schilder oder Hinweise ausdrücklich verboten. 

  1. Minderjährigen ist die Verwendung von Elektrofahrrädern,Elektroscootern, Elektrorollern und Hoverboards untersagt

  1. Um für maximale Ruhe zu sorgen, müssen alle Gäste störende Verhaltensweisen, Aktivitäten, Spiele und Geräte außerhalb der festgelegten Bereiche vermeiden

  1. Insbesondere ist darauf zu achten, zwischen 14:00 Uhr und 15:30 Uhr sowie zwischen 24:00 Uhr und 7:00 Uhr Lärm zu vermeiden, der andere Gäste stören könnte.Die Direktion behält sich nach eigenem Ermessen das Recht vor, Gäste der Anlage zu verweisen, die die Ruhe stören oder sich den oben angeführten Vorschriften widersetzen. 

 


  1. SAUBERKEIT, UMWELT UND SANITÄRANLAGEN 


  1. Im Sinne der Sauberkeit und des Umweltschutzes ist es strengstens verboten, jegliche Art von Abfall in der Natur zu entsorgen. Jeder Gast ist dazu angehalten, die Müllsammelstellen unter Einhaltung der Vorschriften zur Mülltrennung zu verwenden

  1. Jeder Gast ist dazu angehalten, die Anlagen, die Bepflanzung und das Erdreich der Anlage nicht zu verändern und/oder zu beschädigen. 

  2. Jeder Gast ist dazu angehalten, kein Trinkwasser zu verschwenden oder zu missbrauchen

  1. Jeder Gast ist dazu angehalten, kein Feuer in Außenbereichen anzuzünden.Grillen ist nur möglich, wenn es von der Anlage erlaubt ist, wenn die Nachbarn nicht gestört werden, und ausschließlich in den festgelegten Bereichen. Dabei sind stets ein Eimer Wasser und ein Feuerlöscher bereitzuhalten

  1. In den Bungalows der Anlage ist das Rauchen verboten. 

 


  1. SICHERHEIT UND HAFTUNG 


  1. Jeder Gast ist dazu angehalten, keine Zäune zu erreichen nichts an den Pflanzen zu befestigen oder zu verankern, keine Schnüre in Augenhöhe zu spannen oder sonstige Gerätschaften zu montieren, die eine mögliche Gefahr darstellen oder den freien Durchgang behindern konnten

  1. Jeder Gast haftet zivil- und strafrechtlich für die Verwendung von defekten elektrischen Geräten oder Geräten mit beschädigten Leitern; die Direktion fordert Sie auf, die Konformitätsanforderungen der verwendeten Geräte genauestens einzuhalten und ihren Erhaltungszustand zu überwachen. 

  2. Für jeden Stellplatz, falls in der Anlage vorhanden, ist für den Gast die Verwendung einer einzigen Gasflasche mit maximal 10 L erlaubt. 

  1. Für den Aufbau von Pavillons und Zeltplanen müssen zwingend feuerfeste Materialien mit CE-Zertifizierung verwendet werden

  1. Die Verwendung der Kochstellen in den Bungalows der Anlage, falls vorhanden, ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Direktion erlaubt. 

  1. Es ist verboten, Warmhalteplatten oder Kochwerkzeuge innerhalb der Bungalows der Anlage zu verwenden

  1. Die Anlage haftet nicht für eventuelle Diebstähle von Gegenständen im Besitz der Gäste, die nicht in den Safes an der Rezeption verwahrt wurden

 


  1. MINDERJÄHRIGE 


  1. Minderjährige unter 18 Jahren haben nur in Begleitung eines Elternteils, Erziehungsberechtigten oder einer vor dem Gesetz verantwortlichen Person Zutritt zur Anlage. Minderjährige ohne Begleitung einer Person, welche die elterliche Verantwortung übernimmt, haben nur nach Aushändigung des von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten ordnungsgemäß unterschriebenen Formulars Zutritt zur Anlage

  1. Der Elternteil, Erziehungsberechtigte und/oder die vor dem Gesetz verantwortliche Person des Minderjährigen ist verpflichtet, während der gesamten Verweildauer innerhalb der Anlage dessen Verhalten im Auge zu behalten und haftet für jede seiner Handlungen und/oder Unterlassungen. 

 


  1. TIERE 


  1. Der Zutritt von Tieren kann nur von der Direktion und für maximal zwei Tiere pro Buchung genehmigt werden

  1. Haustiere, insbesondere Hunde, müssen immer an der Leine mit einer fixen Lange von 1,5 m geführt werden. Die Besitzer von Tieren oder deren Halter haften direkt für eventuelle von diesen verursachte Personen- oder Sachschaden

  2. Der Zutritt von Tieren zum Strand der Anlage wird von den örtlichen Bauvorschriften geregelt und unterliegt jedenfalls, nach vorheriger Überprüfung durch die Direktion, der Verfügbarkeit von Einrichtungen und Bereichen, die für Gesundheit und Wohlbefinden des Tieres geeignet sind

  1. Gäste, die die Anwesenheit des eigenen Tieres zum Zeitpunkt der Reservierung nicht mitgeteilt haben, müssen es bei der Anreise registrieren. Ihnen wird ein Bungalow/Stellplatz im zugehörigen Bereich, falls verfügbar, nach Zahlung eines eventuellen Aufschlags zugewiesen

  1. Es sind keine Hunde ohne Mikrochip, keine nicht ordnungsgemäß geimpften Hunde, keine Hunde ohne Impfzertifikat und keine Hunde, die nicht ordnungsgemäß im Hundeverzeichnis registriert sind, zugelassen. Außerdem sind keine Hunde zugelassen, die im zuständigen Beiß-Register verzeichnet sind

  1. Gäste mit Hunden sind dazu angehalten, stets einen geeigneten Maulkorb mit sich zu führen, der im Bedarfsfall oder auf einfache Aufforderung des Personals der Anlage zu verwenden ist

  1. In Einhaltung der diesbezüglich geltenden Vorschriften sind die Gäste dazu angehalten, den Kot ihrer Tiere aufzusammeln bzw. entsprechend sauber zu machen

  1. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Regeln kann eine Geldstrafe zwischen 50 und 250 € verhängt werden, und die Direktion hat das Recht, den Gast der Anlage zu verweisen



  1. BILDER UND AUFNAHMEN 


  1. Während Veranstaltungen in der Anlage und in öffentlich zugänglichen Bereichen mit Kennzeichnung durch entsprechende Schilder und Hinweise können Audio-/Videoaufnahmen oder Fotos zu Werbezwecken gemacht werden

  1. Durch Teilnahme an den oben genannten Veranstaltungen oder Aufenthalt in den oben genannten Bereichen ermächtigt der Gast gemäß Art. 10 und 320 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie Art. 96 und 97 des Gesetzes Nr. 633/1941 die kostenlose Nutzung der besagten Fotos und Videos durch Gruppe Club del Sole zu Werbe- und/oder Geschäftszwecken.Gäste,die keine Übertragung der oben genannten Verwertungsrechte beabsichtigen, müssen eine Teilnahme an den besagten Veranstaltungen oder einen Aufenthalt in den besagten Bereichen vermeiden

  2. Jeder Elternteil, Erziehungsberechtigte oder jede vor dem Gesetz verantwortliche Person, der/die einen Minderjährigen begleitet, ist sich dessen bewusst, dass der Minderjährige bei Veranstaltungen in der Anlage und in öffentlich zugänglichen Bereichen mit Kennzeichnung durch entsprechende Schilder und Hinweise für Werbe- und/oder Geschäftszwecke fotografiert oder gefilmt werden kann. Die Eltern, Erziehungsberechtigten oder vor dem Gesetz verantwortlichen Personen ermächtigen die Gruppe Club del Sole zur kostenlosen Veröffentlichung und/oder Verbreitung in jeglicher Form der oben genannten Bilder und/oder Videos zu Werbezwecken und treten jegliches Verwertungsrecht ab

 


  1. DATENSCHUTZ 


  1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Gäste erfolgt in Ausführung und unter Einhaltung der vorliegenden Hausordnung gemäß der Datenschutzverordnung, in Einklang mit dem informationsschreiben,das an der Rezeption der Anlage einsehbar, sowie auf der Webseite clubdelsole.com und auf der App von Club del Sole veröffentlicht ist

 


  1. MY SMART CASH

     

  1. Falls verfügbar, kann der Gast den Service My Smart Cash nutzen. Das dazugehörige Reglement ist wesentlicher Bestandteil der Hausordnung der Anlage und ist bei der jeweiligen Rezeption der Anlage einsehbar sowie auf der Webseite clubdelsole.com und auf der App von Club del Sole veröffentlicht. 

 


  1. GESUNDHEIT UND KRANKHEITEN

     

  1. Falls der Gast eine ansteckende Krankheit hat, muss er die Direktion sofort darüber informieren

 


  1. VERLORENE GEGENSTÀNDE

     

  1. Fundgegenstände können bei der Rezeption abgeholt werden

  1. Die Direktion fordert die Gäste dazu auf, gut auf persönliche Gegenstände aufzupassen und Fundgegenstände an der Rezeption oder bei den Mitarbeitern der Anlage abzugeben. 

 


  1. VERWEISUNG DER ANLAGE 

  1. Abgesehen von den bisher genannten Fallen behält sich die Direktion nach eigenem Ermessen das Recht vor, all jene sofort der Anlage zu verweisen, die sich der Hausordnung widersetzen oder den Aufenthalt der anderen Gäste in irgendeiner Weise stören.

ERLEBNISSE IN DER UMGEBUNG

Im Valsugana und im Trentino gibt es viel zu sehen und zu erleben.

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